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EWS 2011, 50
 
EuGH
Die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs darf für Teilzeitbeamte untersagt und für sonst abhängig beschäftigte Anwälte durch den Aufnahmemitgliedstaat beschränkt werden, sofern dies zur Verhinderung von Interessenkonflikten erforderlich ist - "Jakubowska"

Art. 3 Abs. 1 Buchst. g, Art. 4, Art. 10, Art. 81 und Art. 98;Art. 8; Rechtsanwalt, Berufsausübung, (Teilzeit-)Beamtenverhältnis, Unvereinbarkeit, Verhinderung von Interessenkonflikten, Streichung aus Anwaltsverzeichnis, staatlicher Charakter der Maßnahme, Berufs- und Standesregeln, (keine) Harmonisierung, Richtlinie 98/5/EG, Beamter, Teilzeittätigkeit, Vorabentscheidungsersuchen, Zulässigkeit, Vermutung, Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen, ausreichende tatsächliche und rechtliche Angaben, Standesregeln, siehe Berufs- und Standesregeln

EuGH vom 02.12.2010 - Rs. C-225/09
EWS 2011, 50 (Heft 1)

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