Die nachfolgend abgedruckte Abhandlung befasst sich mit einem Spezialthema, welches in der größeren EU-beihilferechtlichen Diskussion, die sich derzeit in dem hier interessierenden Finanzmarktsektor fast ausschließlich um die Zulässigkeit von Umstrukturierungsmaßnahmen dreht, leicht aus dem Blickfeld gerät. Es geht hier um die speziell öffentlich-rechtliche Institute betreffenden beihilferechtlichen Aspekte der Umstellung auf die neuen Eigenkapitalvorschriften unter Basel III. Er analysiert dabei unter Verwendung der in der Beratungspraxis üblichen Vertragskonstellationen für die zur Herstellung der Basel III-Konformität präferierte Umwandlung sog. stiller Beteiligungen die Möglichkeiten, diese beihilferechtskonform auszugestalten.
Dr. Andreas Bartosch, Rechtsanwalt, Brüssel
Jahr: 2012
// Heft: 5
// Seite: 161