Beihilfenrechtliche Diskussionen haben in jüngerer Zeit auch das Energierecht erfasst. Während zunächst die Befreiungstatbestände für stromintensive Unternehmen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und der Stromnetzentgeltverordnung in den beihilfenrechtlichen Kontrollstrahl gerieten, ist nun die Kernbrennstoffsteuer auf den Prüfstand des EU-Beihilfenrechts gestellt worden. Während bei den erstgenannten Fällen das Tatbestandsmerkmal der staatlichen Mittelherkunft in der Folge der PreussenElektra-Entscheidung in Streit steht, geht es bei der Kernbrennstoffsteuer um das Tatbestandsmerkmal der Bestimmtheit. Der folgende Beitrag untersucht die Frage, ob die Kernbrennstoffsteuer beihilfentatbestandlich erfasst ist und welche Folgen eine Erfassung hätte. Er argumentiert, dass die Annahme einer Beihilfe zu einer deutlichen Ausweitung der bisherigen Beihilfenkontrolle führen würde - mit ungeklärten Folgen für die mitgliedstaatlichen Steuersysteme und Staatshaushalte. Die Rechtsunsicherheit in diesem ohnehin wenig durchsichtigen Bereich stiege weiter. Eine solche Erweiterung des Beihilfetatbestands wird daher abgelehnt.
Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL.M. (Brüssel), Regensburg
Jahr: 2013
// Heft: 4
// Seite: 113