Kartellrecht: Browserauswahl bei Microsoft
Die Kommission begrüßt die Umsetzung der von Microsoft eingegangenen Verpflichtung (vgl. IP/09/1941), Verbrauchern in der EU die Möglichkeit zu geben, für den Zugang zum und das Surfen im Internet unter verschiedenen Browsern zu wählen. Ab Anfang März wird Nutzern von Windows-PCs im EWR, die automatisch Updates für Windows erhalten und den Microsoft-Browser als Default-Browser eingestellt haben, ein Auswahlbildschirm angeboten, der ihnen die freie Wahl zwischen ihrem Default-Browser und elf konkurrierenden Webbrowsern ermöglicht. Die Hauptseite des Auswahlbildschirms kann zudem unter http://www.browserchoice.eu abgerufen werden. Mehr unter ec.europa.eu/competition/consumers/web_browsers_choice_en.html
Quelle: Kommission, PM v. 2. 3. 2010 - IP/10/216