Ausschluss des Urheberrechtsschutzes, wenn ein Dritter vor Umsetzung der Richtlinie 98/71/EG Produkte nach den gemeinfreien Mustern und Modellen hergestellt/vertrieben hat?
Corte d'Appello di Milano (Italien), eingereicht am 23.4.2010 (EuGH Rs. C-198/10) ; Cassina Spa gegen Alivar Srl, Galliani Host Arredamenti Srl
1. Sind die Art. 17 und 19 der Richtlinie 98/71/EG 1 dahin auszulegen, dass die dem Mitgliedstaat eingeräumte Befugnis, den Umfang des urheberrechtlichen Schutzes und die Voraussetzungen, denen dieser Schutz unterliegt, autonom festzulegen, auch den Ausschluss dieses Schutzes umfassen kann, wenn ein - nicht vom Inhaber des Urheberrechts an Mustern und Modellen ermächtigter - Dritter in dem betreffenden Staat bereits nach diesen - vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der nationalen Umsetzungsvorschriften gemeinfreien - Mustern und Modellen gefertigte Produkte hergestellt und vertrieben hat?
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