Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Verpflichtungszusagen: Die Prüfpflicht unterscheidet sich von der bei der Auferlegung von Abhilfemaßnahmen nach Art. 7 Kartell-VO 1/2003 - "Alrosa"
EuGH (Große Kammer), Urteil vom 29.6.2010 Rs. C-441/07 P ; Europäische Kommission gegen Alrosa Company Ltd
(1) Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 11. 7. 2007, Alrosa/Kommission (T-170/06, Slg. 2007, II-2601, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht die Entscheidung 2006/520/EG vom 22. 2. 2006 in einem Verfahren nach Art. 82 EGV und Art. 54 EWRA (Sache COMP/B-2/38.381 - De Beers) (ABl. L 205, S. 24, im Folgenden: streitige Entscheidung) für nichtig erklärt hat, mit der die von der De Beers SA (im Folgenden: De Beers) angebotenen Verpflichtungszusagen, nach Beendigung einer Phase allmählichen Abbaus ihrer Einkäufe in den Jahren 2006 bis 2008 ab 2009 keine Rohdiamanten mehr bei der Alrosa Company Ltd (im Folgenden: Alrosa) zu kaufen, für bindend erklärt wurden und das Verfahren gemäß Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates Jahr: 2010 Heft: 8 Seite: 331 vom 16. 12. 2002 zur Durchführung der in den Art. 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln (ABl. 2003, L 1, S. 1) beendet wurde.
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