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Jahr: 2010  Heft: 8  Seite: 330

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Verpflichtungszusagen: Die Prüfpflicht unterscheidet sich von der bei der Auferlegung von Abhilfemaßnahmen nach Art. 7 Kartell-VO 1/2003 - "Alrosa"

EuGH (Große Kammer), Urteil vom 29.6.2010 Rs. C-441/07 P ; Europäische Kommission gegen Alrosa Company Ltd

EG Art. 81, Art. 82; Verordnung Nr. 1/2003 Art. 7 Abs. 1, Art. 9, Art. 27 Abs. 2 und 4
Aus den Gründen

(1) Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 11. 7. 2007, Alrosa/Kommission (T-170/06, Slg. 2007, II-2601, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht die Entscheidung 2006/520/EG vom 22. 2. 2006 in einem Verfahren nach Art. 82 EGV und Art. 54 EWRA (Sache COMP/B-2/38.381 - De Beers) (ABl. L 205, S. 24, im Folgenden: streitige Entscheidung) für nichtig erklärt hat, mit der die von der De Beers SA (im Folgenden: De Beers) angebotenen Verpflichtungszusagen, nach Beendigung einer Phase allmählichen Abbaus ihrer Einkäufe in den Jahren 2006 bis 2008 ab 2009 keine Rohdiamanten mehr bei der Alrosa Company Ltd (im Folgenden: Alrosa) zu kaufen, für bindend erklärt wurden und das Verfahren gemäß Art. 9 der Verordnung (EG) Nr.  1/2003 des Rates Jahr: 2010 Heft: 8 Seite: 331 vom 16. 12. 2002 zur Durchführung der in den Art. 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln (ABl. 2003, L 1, S. 1) beendet wurde.

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