Transparenz und Datenschutz nach EuGH-Urteil Bavarian Lager
Der EuGH hat am 29. 5. 2010 - Rs. C-28/08 P, Bavarian Lager, entschieden, wie sich das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten mit dem Grundrecht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten vereinbaren lässt. Die Kommission hatte die Preisgabe der Namen von 5 Personen abgelehnt, die im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens auf vertraulicher Basis an einem Treffen teilgenommen und der Offenlegung ihrer Namen nicht zugestimmt hatten. Der EuGH folgte dem Ansatz des EDSB nicht und entschied, da die Notwendigkeit der Namensübermittlung (i.e. personenbezogener Daten) nicht dargetan sei, habe die Kommission die Interessen der Beteiligten nicht gegeneinander abwägen können. Der EDSB hat im Juni 2008 eine Stellungnahme zu dem derzeit von den europäischen Organen erörterten Vorschlag zur Änderung der VO Nr. 1049/2001 angenommen.
Quelle: EDSB, PM v. 30. 6. 2010 - EDPS/10/11