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Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie: Anhörung

Die Kommission fragt in der ersten Phase der Anhörung, die am 24.3. 2010 begann, die europäischen Sozialpartner, ob hinsichtlich der Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) ein Tätigwerden der EU erforderlich ist und worauf sich eine solche Initiative beziehen sollte. Frühere Versuche, die geltenden Rechtsvorschriften zu reformieren, waren im April 2009 gescheitert. Mit dem Änderungsvorschlag 2004 sollte die Anwendung der Richtlinie auf den Bereitschaftsdienst in bestimmten Branchen geklärt, die Flexibilität bei der Berechnung der Wochenarbeitszeit erhöht und die Möglichkeit des individuellen „Optout" aus der 48-Stunden-Begrenzung überprüft werden. In der Zwischenzeit sind weitere Punkte hinzugekommen. Die Sozialpartner haben sechs Wochen Zeit, ihren Standpunkt mitzuteilen. Parallel zur Anhörung wird die Kommission eine umfassende Auswirkungsanalyse durchführen. Vgl.: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=706&langId=de&intPageId=205

Quelle: Kommission, PM v. 24. 3. 2010 - IP/10/345

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