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Statut der Europäischen Stiftung

Die Kommission hat am 8. 2. 2012 einen Vorschlag für das Statut einer Europäischen Stiftung vorgelegt, mit dem es Stiftungen leichter gemacht werden soll, unionsweit gemeinnützige Tätigkeiten zu fördern. Ziel des Vorschlags ist die Schaffung einer einheitlichen europäischen Rechtsform - einer „Europäischen Stiftung" - die in allen Mitgliedstaaten grundsätzlich gleich wäre und neben inländischen Stiftungen bestünde. Die Europäische Stiftung kann ex nihilo durch Umwandlung einer nationalen Stiftung oder durch Verschmelzung nationaler Stiftungen gegründet werden und erlangt Rechtspersönlichkeit mit der Registrierung in einem Mitgliedstaat. Europäische Stiftungen sollen steuerlich wie rein inländische Stiftungen behandelt werden. Spender, die Europäische Stiftungen unterstützen, sollen Anspruch auf dieselben Steuervorteile wie bei einer Spende an eine Stiftung mit Sitz in ihrem eigenen Mitgliedstaat haben. Der Vorschlag stützt sich auf die Erkenntnisse der Durchführbarkeitsstudie und zweier öffentlichen Konsultationen (IP/09/270; IP/10/1390); siehe auch MEMO/12/79.

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Quelle: Kommission, PM v. 8. 2. 2012 - IP/12/112

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