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Jahr: 2011  Heft: 12  Seite: 1
Soyez, Volker

Schadensersatzansprüche mittelbarer Abnehmer eines Kartells

Mit Urteil vom 28. 6. 2011 - KZR 75/10 hat der BGH entschieden: Mittelbare Kunden eines Kartells sollen schadensersatzberechtigt sein. Angesprochen ist die Situation, in der der unmittelbare Kunde eines Kartells - z. B. der Großhändler - die Ware zum kartellierten, überteuerten Preis einkauft, die Mehrkosten jedoch sodann in seine eigene VK-Preiskalkulation übernimmt und damit die Preiserhöhung auf nachgelagerte Marktstufen - die mittelbaren Kunden - abwälzt.

Bis zum Urteil des BGH vom 28. 6. 2011 war nicht nur umstritten, ob die mittelbaren Kunden in diesen Fällen schadensersatzberechtigt sind. Vielmehr waren Oberlandesgerichte (vgl. OLG Karlsruhe, 11. 6. 2010 - 6 U 118/05 (Kart.)) und Literaturmeinungen (Bechtold, GWB-Kommentar, 5. Aufl., § 33 Rdnr. 10, 23) davon ausgegangen, dass mittelbaren Kunden eines Kartells kein Schadensersatzanspruch zusteht. Und für diese Auffassung gab es auch gute Gründe: Der mittelbare Kunde des Kartells ist bestenfalls nur mittelbar Geschädigter. Nach den überkommenen Grundsätzen des deutschen Schadensrechts und nach der (bisherigen) höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 7, 30) sind solche mittelbar Geschädigten gerade nicht schadensersatzberechtigt. Der zivildeliktsrechtliche Schutzbereich ist vielme...

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