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SEPA-Verordnung im EP verabschiedet

SEPA-Verordnung im EP verabschiedet

Das Europäische Parlament hat am 14. 2. 2012 in erster Lesung die Verordnung zum Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area - SEPA), verabschiedet. Die SEPA-Verordnung legt gemeinsame Regeln und Standards für Eurokredit- und  Lastschriftverfahren zwischen Banken fest. Diese ermöglichen es Banken, Umwandlungsdienste von nationalen Systemen anzubieten und das BIC-Code-System auslaufen zu lassen; ab 1. 2. 2014 soll die internationale Bankkontonummer (IBAN) ausreichen. Die SEPA-VO gilt nicht für persönliche Kredit- oder Debitkartenzahlungen. Die Abschaffung derzeit bestehender multilateraler Umtauschgebühren und einheitliche Überweisungsgebühren sollen es Unternehmen ermöglichen, ihr Zahlungszentrum im EU-Mitgliedstaat ihrer Wahl zu gründen und Cashflows mit niedrigeren Kosten zu beschleunigen; für alle ein- und ausgehenden Eurozahlungen in SEPA-Ländern kann ein einziges Bankkonto genutzt werden.

Quelle: Europäisches Parlament, PM vom 14. 2. 2012 - Ref 20120214IPR37986

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