Revisionsgerichtliche Maßstäbe der unionsrechtlichen Kohärenzkontrolle von Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit
Die Europäische Kommission führt seit dem 31. 1. 2008 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Anwendung eines Internetvertriebsverbotes auf private Glücksspielanbieter. Trotzdem haben weder BVerwG 8 C 5.10 noch BGH I ZR 92/09 u. a. dem Gerichtshof entsprechende Auslegungsfragen zur Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) vorgelegt. Der Gerichtshof hat seinerseits in dem Urteil vom 15. 9. 2011 in der österreichischen Rechtssache C-347/09, Dickinger und Ömer (EWS 2011, 528, in diesem Heft) die Kontrollanforderungen an nationale Gerichte für die Rechtfertigung von Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit im Glücksspielbereich mit Bezug auf den Vertriebskanal Internet präzisiert. Nach dieser - revisiblen - unionsrechtlichen Kohärenzkontrolle müssten sich BVerwG 8 C 5.10 und BGH I ZR 92/09 u. a. "vergewissert" haben, ob zumindest die Vorinstanzen, die Tatsachengerichte, tatsächliche Feststellungen getroffen haben, dass den - genau zu diagnostizierenden - Spielsuchtproblemen nu...
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