Kommentar zu: BGH, Urteil vom 14.09.2011 - XII ZR 168/09
In der vorliegenden Entscheidung steht die Frage nach der Zulässigkeit einer Heilung von Mängeln im Zustellungsverfahren nach dem Haager Zustellungsübereinkommen vom 15. 11. 1965 (BGBl. II 1977, 1453; nachfolgend: HZÜ) im Mittelpunkt. Da das HZÜ selbst über die Zulässigkeit einer Heilung von Zustellungsmängeln schweigt, ist die Beantwortung dieser Frage seit Langem umstritten, aber in der gerichtlichen Praxis von erheblicher Bedeutung. Zum Teil wird die Ansicht vertreten, dass bei einer Auslandszustellung nach dem HZÜ eine Heilung von Zustellungsmängeln nach § 189 ZPO grundsätzlich nicht möglich sei (so BGH, BGHZ 98, 263, 270; OLG Jena, IPRax 2002, 298). Teilweise wird eine Heilungsmöglichkeit von Zustellungsfehlern bei einer Auslandszustellung nach dem HZÜ uneingeschränkt bejaht (so Geimer, IZPR, 6. Aufl., 2009, Rdnr. 2102; Schack, Internationales Zivilverfahrensrecht, 5. Aufl., 2010, Rdnr. 695). Nach der herrschenden Meinung hängt allerdings die Möglichkeit einer Heilung von Zustellungsfehlern von der Art der Vorschriften ab, die bei der Zustellung verletzt ...
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