Der Vorübergehende Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen der EU-Kommission in der Wirtschafts- und Finanzkrise, seine Umsetzung in den Mitgliedstaaten und Schlussfolgerungen aus seiner Anwendung
Als Antwort auf die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise seit der zweiten Jahreshälfte 2008 hat die Europäische Kommission die Gemeinschaftsregeln zu staatlichen Beihilfen gelockert, um Banken und Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln zu erleichtern. Dazu hat sie für Unternehmen, also für die sog. Realwirtschaft, den sog. Vorübergehender Gemeinschaftsrahmen erlassen. Die vorübergehend weniger strengen Anforderungen an die Vergabe staatlicher Unterstützung in Form von u. a. Zuschüssen, Bürgschaften und verbilligten Darlehen verlieren am 31. 12. 2011 ihre Anwendbarkeit. Ab 2012 wird wieder das herkömmliche Beihilferegime gelten.
I. EinleitungDie von der Kommission mit dem Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzkri...
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