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"Blaue Karte EU" – Stellungnahme des BR

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie führt u. a. den neuen (befristeten) Aufenthaltstitel "Blaue Karte EU" für ausländische Arbeitnehmer mit akademischer oder vergleichbarer Qualifikation ein. Ausländischen Absolventen einer deutschen Hochschule soll unbeschränkter Arbeitsmarktzugang während einer einjährigen Suchphase nach dem Abschluss gewährt und die Gehaltsschwelle für dauerhaften Zuzug auf 48 000 Euro abgesenkt werden. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Blaue Karte auch für Berufe, die nicht zwingend einen Hochschulabschluss voraussetzen, attraktiv ist; er fordert, Fachkräften aus Drittstaaten auch ohne bestehenden Arbeitsvertrag für einen begrenzten Zeitraum die Einreise zur Arbeitssuche zu ermöglichen.

Quelle: Bundesrat, PM vom 10. 2. 2012

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