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Auswirkungen der Überarbeitung der EU-Finanzmarktregeln auf Datenschutz
Der EU-Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat am 10. 2. 2012 ein Paket von vier Stellungnahmen zu Kommissionsvorschlägen zur Reform des Finanzsektors (Reform der Bankrechtsvorschriften; VO/RL zu Insiderhandel und Marktmanipulationen; VO/RL über Märkte für Finanzinstrumente; VO über Ratingagenturen) vorgelegt. Durch die neuen Befugnisse der Aufsichtsbehörden würden Datenschutzfragen insbesondere in Bezug auf den Zugang zu Kommunikationsdaten und die Durchsuchung von privaten Räumlichkeiten aufgeworfen. Der EDSB empfiehlt, spezifische Schutzmaßnahmen in die Regelungen zur Übermittlung von Daten in Drittstaaten einzuführen; den Zugang zu privaten Räumlichkeiten und Aufzeichnungen über Telefon- und Datenverkehr auf identifizierte und schwerwiegende Verstöße gegen die vorgeschlagenen Regeln einzuschränken, und klarzustellen, welche Kategorien von Telefon- und Datenverkehrsdaten von Finanzinstitutionen aufbewahrt und/oder Aufsichtsbehörden zur Verfügung gestellt werden müssen; die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Regelungen zur Veröffentlichung von Sanktionen zu überprüfen; sicherzustellen, dass die Identität von Whistleblowern geschützt ist; angemessene Prozeduren vorzusehen, um die Rechte Beschuldigter auf Verteidigung und rechtliches Gehör sowie auf einen wirksamen Rechtsbehelf gegen sie betreffende Entscheidungen und Maßnahmen zu gewährleisten.
Quelle: EDSB, PM vom 10. 2. 2012 - EDPS/12/4