„EU-PILOT": Bericht
Die Kommission hat am 3. 3. 2010 ihren ersten Evaluierungsbericht über die Funktionsweise von „EU-Pilot", der neuen Methode zur Unterstützung von Bürgern und Unternehmen bei der Anwendung des EU-Rechts, vorgelegt. Das EU-Pilot-Projekt geht auf die Mitteilung „Ein Europa der Ergebnisse" von 2007 zurück (KOM(2007) 502). EU-Pilot befasst sich mit der Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden von Bürgern und Unternehmen im Zusammenhang mit der korrekten Anwendung des EU-Rechts. Die Mitgliedstaaten müssen Erläuterungen oder Lösungen/Abhilfemaßnahmen innerhalb eines kurzen Zeitrahmens bereitstellen. Die Kommissionsdienststellen prüfen die Antworten der Mitgliedstaaten; erforderlichenfalls werden weitere Maßnahmen getroffen, ggf. Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Vgl. auch MEMO/10/60 (konkrete Beispiele) und http://ec.europa.eu/community_law/infringements/application_monitoring_en.htm
Quelle: Kommission, PM v. 3. 3. 2010 - IP/10/226