Legale Zuwanderung: Konzerninterne Entsendung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten/Richtlinienvorschlag
Die Kommission schlug am 13. 7. 2010 eine neue Richtlinie vor, mit der die vorübergehende Entsendung von qualifizierten Drittstaatsangehörigen aus einem Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU in Tochtergesellschaften/Zweigniederlassungen in EU-Mitgliedstaaten erleichtert werden soll. Eine einheitliche Regelung für ein beschleunigtes Zulassungsverfahren (Verfahrensfrist: max. 30 Tage, kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis) soll durch einen eindeutigen Rechtsstatus ergänzt werden, der den Arbeitnehmern dieselben Rechte verleiht wie den von einem EU-Unternehmen entsandten Arbeitnehmern. Die Entsendungen sollen befristet sein (max. 3 Jahre für Fach- und Führungskräfte, 1 Jahr für Trainees). Der Vorschlag ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets (Strategischer Plan zur legalen Zuwanderung 2005; Stockholmer Programm 2009; Strategie Europa 2020). Vgl. auch MEMO/10/324
Quelle: Kommission, PM v. 13. 7. 2010 - IP/10/931