Kfz-Sektor: neue GVO und neue Leitlinien für Vertrieb und Reparatur von Kfz
Die Kommission hat am 27. 5. 2010 die neue GVO (EU) 461/2010 für Vereinbarungen zwischen Kfz-Herstellern und deren zugelassenen Händlern, Werkstätten und Ersatzteilanbietern angenommen. Durch die neuen Regeln soll der Wettbewerb auf dem Markt für Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen gestärkt werden, indem der Zugang zu Reparaturinformationen und die Verwendung alternativer Ersatzteile erleichtert werden. Vereinbarungen zwischen Kfz-Herstellern und zugelassenen Werkstätten kommen für eine Gruppenfreistellung nur noch dann in Betracht, wenn keines der beteiligten Unternehmen einen Marktanteil von mehr als 30 % hat (vgl. GVO Nr. 330 für vertikale Beschränkungen vom 20. 4. 2010, siehe IP/10/445 und MEMO/10/138). Die Gewährleistungspflicht kann nicht mehr davon abhängig gemacht werdenen, dass Wartungsleistungen nur in Vertragswerkstätten durchgeführt werden (anders Reparaturen, für die die Hersteller aufkommen müssen). Der Markt für den Kfz-Vertrieb wird künftig genauso behandelt wie andere Märkte; das derzeitige Vertriebssystem wird in den meisten Fällen weiterhin unter die Gruppenfreistellung fallen, doch entfallen bestimmte sektorspezifische Klauseln. Die bisher geltende VO 1400/2002 läuft zum 31.5.2010 aus; die neuen Regeln treten in Bezug auf die Märkte für Reparatur- und Wartungsdienstleistungen am 1. 6. 2010 in Kraft bzw. in Bezug auf die Märkte für den Kfz-Verkauf am 1. 6. 2013 und gelten bis zum 31. 5. 2023. GVO (EU) 461/2010; vgl. auch Memo/10/217
Quelle: Kommission, PM v. 27. 5. 2010 - IP/10/619