Finanzdienstleistungen: Rechtsrahmen für OGAW
Die Europäische Kommission hat am 1. 7. 2010 ein Paket vorgelegt, mit dem der Rechtsrahmen der EU für Investmentfonds verbessert werden soll. Die betreffenden Fonds, „Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren" (OGAW), verwalteten 2009 ein Gesamtvermögen von über 5 Billionen EUR - dies entspricht der Hälfte des BIP der EU. Die in vier Rechtsakten (zwei Richtlinien und zwei Verordnungen) enthaltenen neuen Regeln schreiben ein neues standardisiertes und harmonisiertes Dokument für die Fonds vor und legen strenge - an die der MIFiD-Richtlinie angeglichene - Wohlverhaltensregeln fest, die OGAW-Fondsmanager erfüllen müssen. Darüber hinaus werden neue Möglichkeiten für die Zusammenlegung des Vermögens verschiedener Fonds eingeführt, der grenzüberschreitende Vertrieb von OGAW vereinfacht und die Arbeit der nationalen Aufsichtsstellen besser koordiniert. Zur Anwendung der DVO wurden detaillierte Methoden für die Berechnung der mit einem Fonds verbundenen Risiken und Gebühren entwickelt und die ebenfalls am 1. 7. 2010 vom CESR veröffentlicht. Der neue europäische Rechtsrahmen für OGAW ist damit vollständig. Die neuen Regeln, die z. T. in den Mitgliedstaaten noch umgesetzt werden müssen, sollen ab dem 1. 7. 2011 gelten.
Quelle: Kommission, PM v. 1. 7. 2010 - IP/10/869
Weitere Informationen unter: http://ec.europa.eu/internal_market/investment/legal_texts/index_de.htm
Die Leitlinien des CESR zur Berechnungsmethode für die synthetischen Risiko- und Ertragsindikatoren in den wesentlichen Anlegerinformationen (Ref. CESR/10-673) können eingesehen werden unter: http://www.cesr.eu/index.php?docid=6961 und Leitlinien des CESR zur Berechnungsmethode für die laufenden Kosten in den wesentlichen Anlegerinformationen (Ref. CESR/10-674) unter: http://www.cesr.eu/index.php?docid=6962