Kommission stellt Pläne für Bankenrettungsfonds vor
Die Kommission hat am 26.5.2010 Pläne für die Einrichtung eines EU-weiten Netzes von Bankenrettungsfonds bekannt gegeben. Nach Gesprächen beim anstehenden Treffen des Europäischen Rats wird die Kommission ihre Vorstellungen auf dem G20-Gipfel am 26. und 27. 6. in Toronto näher erläutern. Die nach gemeinsamen Bestimmungen in den Mitglieddtaaten zu errichtenden Fonds sollen nicht zur Sanierung oder zum vollständigen Auffangen von Banken genutzt werden, sondern ausschließlich dazu dienen, beim Ausfall einer Bank ein geordnetes Vorgehen zu gewährleisten und als Teil eines Gesamtrahmens eine Destabilisierung des Finanzsystems zu vermeiden. Die Einrichtung der Rettungsfonds soll den neuen Geamtrahmen für das Krisenmanagement auf EU-Ebene ergänzen (vgl. IP/09/1549), Höhe und Umfang der Fonds sollen von der Effizienz einer verbesserten Aufsicht und Regulierung abhängen. Nach Ansicht der Kommission wäre der Aufbau eines EU-weiten Netzes vorfinanzierter Rettungsmechanismen mit eng definierten Mandaten die beste Verwendung für Bankabgaben. Für die von einigen EU-Mitgliedstaaten eingeführten bzw. beabsichtigten Abgaben fehle es an einem koordinierten Ansatz, so dass die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen zwischen den nationalen Bankmärkten bestehe. Die Kommission erkennt an, dass umfangreiche bankenfinanzierte Mechanismen ernste Fragen bezüglich des Fehlverhaltens („moral hazard") aufwerfen; es müsse unmissverständlich klar gestellt werden, dass Aktionäre und nicht versicherte Gläubiger als Erste die Folgen eines Bankzusammenbruchs tragen müssen, und dass Rettungsfonds keine Versicherungspolice darstellen, sondern einer ordnungsgemäßen Abwicklung dienen. Vgl. Mitteilung und Memo 10/214.
Quelle: Kommission, PM v. 26. 5. 2010 - IP/10/610