Neue Regeln für EU-Finanzhilfen
Die Kommission hat am 28. 5. 2010 Änderungen der Regeln verabschiedet, die den Zugang zu EU-Geldern erleichtern und weniger Verwaltungsaufwand und geringere Kosten mit sich bringen sollen. Sie sollen für die neuen EU-Programme ab 2014 gelten. U. a. ist geplant, die Verpflichtung zur Rückzahlung von Zinserträgen für Vorauszahlungen („Vorfinanzierung") abzuschaffen und das Verwaltungsverfahren für Finanzhilfen bis zu 50 000 € (bisher 25 000 €) zu vereinfachen. Die Mitgliedstaaten sollen stärker in die Pflicht genommen werden, indem z. B. die Stellen, die regionale Hilfen auszahlen, bescheinigen, dass sie die EU-Mittel ordnungsgemäß verwaltet haben. Langfristig möchte die Kommission erreichen, dass sich der Schwerpunkt des EU-Finanzhilfesystems von der kosten- auf die ergebnisorientierte Erstattung verlagert. Pauschalfinanzierungen sollen in größerem Umfang möglich sein und nicht nur die Kosten, sondern auch Effizienz und Wirksamkeit der Maßnahmen von den Empfängern nachgewiesen werden. Im Außenbereich soll die EU die Möglichkeit erhalten, Treuhandfonds mit mehreren Geldgebern zu schaffen. Für öffentlichprivate Partnerschaften (ÖPP) soll künftig das Recht des Landes gelten, in dem die Partnerschaft ihren Sitz hat. Durch neue Finanzierungsinstrumente (z. B. Garantiefonds, Risikokapital, Mischinstrumente, bei denen eine EU-Finanzhilfe mit einem Kredit oder einer Bürgschaft kombiniert wird) sollen die EU-Gelder einen Multiplikatoreffekt entwickeln und Partnerschaften mit der EIB- Gruppe möglich gemacht werden. Der Kommissionsvorschlag basiert auf den Ergebnissen der öffentlichen Anhörung; er muss von Rat und EP angenommen werden. Vgl. auch MEMO/10/222
Quelle: Kommission, PM v. 28. 5. 2010 - IP/10/629