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Mutterschutz und Rente für Selbstständige
Mit der Richtlinie über selbstständig Erwerbstätige und mitarbeitende Ehepartner (Richtlinie 2010/41/EU), die am 4.8. 2010 in Kraft tritt, wird erstmals ein Anspruch auf Mutterschaftsurlaub (mind. 14 Wochen) festgeschrieben (ABlEU L 180/1 v. 15. 7. 2010). Außerdem soll der soziale Schutz mitarbeitender Ehepartner und anerkannter Lebenspartner verbessert werden, die in der Regel völlig von dem selbstständig erwerbstätigen Partner abhängig sind.. Besteht in einem Mitgliedstaat ein System für den Schutz Selbstständiger, sollen sie das gleiche Maß an Schutz (z. B. bei der Altersversorgung) erhalten.
Quelle: Kommission, PM v. 4. 8. 2010 - IP/10/1029