EU-Bio-Logo ab 1. 7. 2010
Am 1. Juli 2010 treten neue EU-Vorschriften für die Kennzeichnung ökologischer/biologischer Lebensmittel und für die Abbildung des neuen EU-Öko/Bio-Siegels in Kraft. Das sog. „Euro-Blatt" ist für alle verpackten Bioprodukte, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt wurden und die notwendigen Normen erfüllen, verbindlich vorgeschrieben. Für nicht verpackte und eingeführte Bio-Erzeugnisse ist es fakultativ. Außerdem ist die verbindliche Angabe des Ortes vorgeschrieben, an dem die landwirtschaftlichen Rohstoffe für das Produkt erzeugt wurden, sowie der Codenummer der für die Kontrollen zuständigen Zertifizierungsstelle. Die Wirtschaftsteilnehmer verfügen über einen Übergangszeitraum von zwei Jahren, um den neuen Kennzeichnungsvorschriften nachzukommen.
Quelle: Kommission, PM v. 30. 6. 2010 - IP/10/861