Aktionärsrechterichtlinie: Steht das Vorwirkungsverbot dem während der Umsetzungsfrist erlassenen § 7 Abs. 1 Satz 2 FMStBG entgegen, der die Einberufungsfrist für die Hauptversammlung verkürzte? - "Hypo Real"
LG München I (Deutschland), eingereicht am 21.4.2010 (EuGH Rs. C-194/10) 1 ; Robert Nicolaus Abt, Daniela Kalwarowskyj, Mangusta Beteiligungs GmbH, Karsten Trippel, VC-Services GmbH, Henning Hahmann / Hypo Real Estate Holding AG
1. Findet Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2007/36/EG 2 wegen des europarechtlichen Vorwirkungsverbotes bereits Anwendung, wenn der nationale Gesetzgeber eine mit Ablauf der Umsetzungsfrist außer Kraft tretende Regelung geschaffen hat, die während der Umsetzungsfrist die Verkürzung der Einberufungsfrist für eine Hauptversammlung auf bis zu einem Tag zulässt, wenn die Hauptversammlung einen Beschluss fasst (Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss), der aufgrund gesetzlicher Anordnung nach der Eintragung in das Handelsregister auch dann wirksam bleibt, wenn dieser Beschluss der Hauptversammlung aufgrund erfolgreicher Anfechtungsklage für nichtig erklärt wird?
Sehr geehrter Europäisches Wirtschafts-und Steuerrecht-Leser, Sie sind zur Zeit nicht angemeldet.
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein. Sie erhalten dann den uneingeschränkten Zugriff auf alle Inhalte des Europäisches Wirtschafts-und Steuerrecht-Online-Archivs.
Sind Sie bereits Leser von Europäisches Wirtschafts-und Steuerrecht und möchten das Europäisches Wirtschafts-und Steuerrecht-Online-Archiv nun zum ersten mal nutzen, können Sie sich hier in ganz wenigen Schritten registrieren.