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Finanzdienstleistungen: Maßnahmenpaket zur Stärkung von Verbraucherschutz und -vertrauen (Einlagensicherung/Anlegerentschädigung/Versicherungen)

Die Kommission hat am 12. 7. 2010 Änderungen der Richtlinie 94/19/EG - Einlagensicherung - und der Richtlinie 97/9/EG - Anlegerentschädigung - vorgeschlagen, durch die die Inhaber von Bankkonten sowie Kleinanleger besser geschützt werden sollen. Gleichzeitig hat die Kommission das Weißbuch „Sicherungssysteme für Versicherungen" vorgelegt und dazu eine bis zum 30. 11. 2010 laufende öffentliche Konsultation eingeleitet. Kontoinhaber sollen bei Insolvenz ihrer Bank ihr Geld innerhalb von sieben Tagen zurückerhalten, die Deckungssumme soll auf 100 000 EUR erhöht und die Information über das Sicherungssystem verbessert werden; von der Deckung ausgenommen sein sollen Einlagen von Finanzinstituten und Behörden, strukturierte Anlageprodukte und Schuldverschreibungen. Die Finanzierung folgt einem Vierstufenkonzept, das auch dem individuellen Risiko der einzelnen Bank Rechnung tragen soll. Für den Schutz von Wertpapieranlagen sehen die Vorschläge eine raschere Entschädigung (bis 50 000 EUR) für den Fall vor, vor, dass eine Wertpapierfirma aufgrund von Betrug, unzulässigen Praktiken oder operativen Fehlern nicht in der Lage ist, Vermögenswerte der Anleger zurückzugeben. Auch sollen Anleger besser informiert und, wenn ihre Vermögenswerte von einem Dritten gehalten werden, vor Veruntreuung (vgl. Madoff-Affäre) geschützt werden. Der Kommissionsvorschlag sieht eine Mindestausstattung („Zielausstattung") vor, deren Finanzierung durch die Wertpapierfirmen in vollem Umfang vorab sicherzustellen ist. Mehr: http://ec.europa.eu/internal_market/bank/guarantee/index_de.htm; http://ec.europa.eu/internal_market/securities/isd/investor_de.htm; http://ec.europa.eu/internal_market/insurance/guarantee_de.htm. Vgl. auch MEMO/10/318, MEMO/10/319, MEMO/10/320.

Quelle: Kommission, PM v. 12. 7. 2010 - IP/10/918

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