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Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Joint Venture von Bosch, Deutz und Eberspächer

Die Kommission hat die von den deutschen Unternehmen Bosch, Deutz und Eberspächer geplante Gründung eines Joint Venture im Bereich der Diesel-Abgasnachbehandlung für mobile straßenungebundene Maschinen und spezielle Nutzfahrzeuge nach der EU-FKVO genehmigt. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass die Überschneidungen bei den Geschäftstätigkeiten der beteiligten Unternehmen wettbewerbsrechtlich im Wesentlichen unbedenklich ist, vor allem weil es auf dem betroffenen Markt andere starke Konkurrenten gibt. Die Kommission hat auch eingehend geprüft, ob die Gründung des Joint Venture zu einer Abschottung auf der Ebene der Vorprodukte bzw. der Abnehmer führen könnte. Sie stellte jedoch insbesondere fest, dass Bosch weder die Möglichkeit noch ein Interesse daran hätte, seine Konkurrenten vom Zugang zu den Vorprodukten für Abgasbehandlungssysteme abzuschneiden. Weitere Information: http://ec.europa.eu/eu2020/index_de.htm

Quelle: Kommission, PM v. 7. 4. 2010 - IP/10/408

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