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Legale Zuwanderung: Saisonale Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen/Richtlinienvorschlag

Die Kommission hat am 13.7.2010 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur saisonalen Beschäftigung präsentiert. Der Vorschlag sieht ein spezielles Verfahren für die Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitern aus Drittstaaten vor und legt deren Rechte fest; gleichzeitig sollen Anreize geschaffen, um zu verhindern, dass aus einem befristeten Aufenthalt (einheitliche Höchstdauer für die gesamte EU sechs Monate/Kalenderjahr; Mehrfach-Erlaubnis für max.drei Jahre) ein Daueraufenthalt wird. Der Vorschlag ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets (Strategischer Plan zur legalen Zuwanderung 2005; Stockholmer Programm 2009; Vgl. auch MEMO/10/323).

Quelle: Kommission, PM v. 13. 7. 2010 - IP/10/930

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