Europäisches Vertragsrecht: Grünbuch und Konsultation
Die Kommission hat am 1. 7. 2010 das „Grünbuch - Optionen für die Einführung eines Europäischen Vertragsrechts für Verbraucher und Unternehmen" angenommen. Sie hat darin verschiedene Optionen vorgeschlagen, wie das Vertragsrecht in der EU kohärenter gestaltet werden kann: durch Veröffentlichung von (nicht verbindlichen) Mustervertragsklauseln im Internet, durch einen (wahlweise verbindlichen) Bezugsrahmen (Toolbox), auf den die EU-Gesetzgeber bei neuen Rechtsvorschriften zurückgreifen könnten, eine Empfehlung zum Vertragsrecht, in der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, ein Europäisches Vertragsrecht in ihre nationalen Rechtsordnungen aufzunehmen (ähnlich wie das US-Handelsgesetzbuch), ein fakultatives Europäisches Vertragsrecht (sog. 28. Regime), das wahlweise nur auf grenzüberschreitende Vertragsverhältnisse Anwendung finden könnte, Teil- bzw. Vollharmonisierung des einzelstaatlichen Vertragsrechts durch Richtlinie bzw. Verordnung oder auch die Einführung eines kompletten Europäischen Zivilgesetzbuchs. Die Vizepräsidentin der EU-Kommission Viviane Reding rief die Verbraucher und Unternehmen aller 27 Mitgliedstaaten auf, sich aktiv an der öffentlichen Konsultation zum Grünbuch zu beteiligen, die bis zum 31. 1. 2011 läuft. Grünbuch: http://ec.europa.eu/justice_home/news/consulting_public/news_consulting_public_en.htm
Quelle: Kommission, PM v. 1. 7. 2010 - IP/10/872