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Staatliche Beihilfen: Verlängerung der Bankenstützung

Die Kommission hat auf der Grundlage der EU-Beihilfevorschriften die Verlängerung der niederländischen und slowenischen Garantieregelungen sowie der griechischen und polnischen Bankenstützungsmaßnahmen bis zum 31. 12. 2010 genehmigt. Die weitaus meisten der 2008 und 2009 eingeführten Bankenstützungsregelungen laufen am 30.6.2010 aus. In Absprache mit den EU-Finanzministern ist die Verlängerung von Garantieregelungen an die Bedingung geknüpft, dass die Staaten höhere Entgelte erheben und für Banken, die in hohem Maße auf Garantien angewiesen sind, Rentabilitätsanalyen vorgelegt werden. Die Verlängerung der Garantieregelungen Schwedens, Deutschlands (IP/10/789 v. 23. 6. 2010), Österreichs (IP/10/839 v. 25. 6. 2010), Lettlands, Irlands, Spaniens und Dänemarks hat die Kommission bereits unter dieser Bedingung genehmigt. Die Regelungen gelten nun für weitere sechs Monate bis Ende 2010.

Quelle: Kommission, PM v. 30. 6. 2010 - IP/10/864

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