REACH- und CLP-VO: niedrigere Gebühren und Erleichterungen für KMU
In der am 27.5.2010 erlassenen VO zur Festlegung der Gebühren, die die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) im Zusammenhang mit der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP-VO) erhebt, sind Gebührenermäßigungen speziell für KMU vorgesehen: 90 % für Kleinstunternehmen, 60 % für kleine und 30 % für mittlere Unternehmen. Diese Gebühren sind zu entrichten, wenn Unternehmen eine alternative chemische Bezeichnung für einen Stoff oder die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen beantragen. Unternehmen können den neuen Alternativnamen auch in weiteren Gemische verwenden, ohne hierfür eine Zusatzgebühr zu zahlen. Die Leitlinien und Instrumente zur Durchführung der REACH- und der CLP-VO Verordnungen liegen in Übersetzungen vor. Demnächst werden die wichtigen Leitlinien für die Zulassung in allen EU-Amtssprachen veröffentlicht. Außerdem erhalten KMU Hilfestellung durch nationale Helpdesks und es wurden Vorschläge ausgearbeitet, die den Unternehmen dabei helfen sollen, alles für die REACH-Registrierung Erforderliche vor Fristablauf am 30. 11. 2010 in die Wege zu leiten. Einzelheiten: http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/chemicals/index_de.htm und http://ec.europa.eu/environment/chemicals/reach/reach_intro.htm
Quelle: Kommission, PM v. 21. 5. 2010 - IP/10/594