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Kartellrecht: Kommission stellt Untersuchung des „Baltic-Max-Feeder"-Konzepts ein

Die Europäische Kommission hat die Untersuchung eines möglichen Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln der EU durch das geplante „Baltic-Max-Feeder"-Konzept für Feederschiffseigner eingestellt, da das Konzept aufgegeben wurde. Das „Baltic-Max-Feeder"-Konzept sah eine Vereinbarung europäischer Schiffseigner vor, die Aufliegekosten für Feederschiffe gemeinsam zu tragen. Feederschiffe - kleine Containerschiffe für den Kurzstreckentransport - arbeiten als Verteiler oder Zubringer für große Containerhäfen und transportieren die Container zwischen diesen Häfen und kleineren Häfen in der Region. Im Rahmen der Untersuchung sollte festgestellt werden, ob das Konzept darauf abzielte, die Kapazitäten zu verringern und somit die Charterraten für solche Schiffe in die Höhe zu treiben (Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen nach Art. 101 AEUV).

 

Quelle: Kommission, PM v. 31. 3. 2010 - IP/10/401

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