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Jahr: 2010  Heft: 8  Seite: 338

Die Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit durch die vom Staat an Portugal Telecom gehaltenen Vorzugsaktien ("golden shares") ist nicht gerechtfertigt

EuGH (1. Kammer), Urteil vom 8.7.2010 Rs. C-171/08 ; Europäische Kommission gegen Portugiesische Republik

Tenor

Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 56 EG verstoßen, dass sie Sonderrechte an der Portugal Telecom SGPS SA wie die in deren Satzung zugunsten des Staates und anderer öffentlicher Einrichtungen vorgesehenen, die in Verbindung mit vom Staat gehaltenen Vorzugsaktien ("golden shares") dieser Gesellschaft gewährt wurden, aufrechterhält.

EG Art. 56, Art. 43, Art. 295
Aus den Gründen Rechtlicher Rahmen Nationales Recht

(2) Art. 15 Abs. 3 des Rahmengesetzes über Privatisierungen (Lei Quadro das Privatizaçoes) vom 5. 4. 1990 ( Diário da República , Serie I, Nr. 80 vom 5. 4. 1990) (im Folgenden: LQP) sieht die Möglichkeit der Ausgabe von Vorzugsaktien nach folgender Maßgabe vor:

Zur Klage

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