Die Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit durch die vom Staat an Portugal Telecom gehaltenen Vorzugsaktien ("golden shares") ist nicht gerechtfertigt
EuGH (1. Kammer), Urteil vom 8.7.2010 Rs. C-171/08 ; Europäische Kommission gegen Portugiesische Republik
Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 56 EG verstoßen, dass sie Sonderrechte an der Portugal Telecom SGPS SA wie die in deren Satzung zugunsten des Staates und anderer öffentlicher Einrichtungen vorgesehenen, die in Verbindung mit vom Staat gehaltenen Vorzugsaktien ("golden shares") dieser Gesellschaft gewährt wurden, aufrechterhält.
(2) Art. 15 Abs. 3 des Rahmengesetzes über Privatisierungen (Lei Quadro das Privatizaçoes) vom 5. 4. 1990 ( Diário da República , Serie I, Nr. 80 vom 5. 4. 1990) (im Folgenden: LQP) sieht die Möglichkeit der Ausgabe von Vorzugsaktien nach folgender Maßgabe vor:
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