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Telekommunikation: Schutz vor „Horror-Rechnungen" bei Mobiltelefon

Ab 1. 3. 2010 müssen europäische Mobilfunknetzbetreiber ihren Kunden aufgrund der Roaming-VO (Nr. 544/2009) die Möglichkeit einer Rechnungsobergrenze anbieten, um sie bei Nutzung des Internets auf Reisen in andere EU-Länder über ihre Mobiltelefone und Laptops vor „Horror-Rechnungen" zu schützen. Nach den im Juni 2009 verabschiedeten Roaming-Vorschriften (IP/09/1064 und MEMO/09/309) wird durch diesen Mechanismus nach einer Warnung die Verbindung ins Internet auf Reisen im Ausland unterbrochen, sobald die Rechnung die festgelegte Obergrenze erreicht hat (für Kunden, die bis zum 1. 7. 2010 keine Obergrenze festgelegt haben, gilt ab diesem Datum pauschal eine Obergrenze von 50 EUR). Die Roaming-Vorschriften der EU sollen auch gewährleisten, dass der Preis, den die Betreiber untereinander bezahlen, auf 1 EUR/MB beschränkt bleibt und in den kommenden zwei Jahren noch sinken wird. Die Kommission wird die Entwicklungen weiter überwachen und dabei eng mit dem GEREK (Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation) zusammenarbeiten. Vgl. unter http://ec.europa.eu/information_society/activities/roaming/index_de.htm

Quelle: Kommission, PM v. 1. 3. 2010 - IP/10/215

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