E-Justice: Europäisches E-Justiz-Portal
Die EU hat am 16. 7. 2010 ein Online-Portal für den Zugang zum Recht in der gesamten EU eröffnet. Die Website soll Bürgern, Unternehmen, Anwälten und Richtern bei Rechtsfragen helfen, die einen Bezug zum Recht anderer EU-Mitgliedstaaten haben, bessere Kenntnis der verschiedenen Rechtssysteme vermitteln und zum Entstehen eines einheitlichen Rechtsraums beitragen. Die (z. Z. 12 000) Webseiten stehen in 22 Amtssprachen der EU zur Verfügung; Links leiten zu landesbezogenen Informationen der Mitgliedstaaten weiter. Die Bürger sollen z. B. nach einem Rechtsanwalt/Notar in einem anderen Land suchen und sich informieren können, wo sie Klage erheben müssen, welches Recht auf ihren Fall Anwendung findet, ob sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben und wie sie ein Gerichtsverfahren durch Mediation vermeiden. Unternehmen sollen über das Portal auf Insolvenzregister und Grundbücher, Informationen über geltende Rechtsvorschriften und grenzübergreifende Verfahren zugreifen können. Rechtsanwälte, Notare und Richter können Rechtsdatenbanken konsultieren, Kollegen über das justizielle Netz kontaktieren Informationen zu Schulung/Fortbildung abrufen und bei der Organisation von Videokonferenzen unterstützt werden. E-Justiz-Portal: https://ejustice.europa.eu. Fahrplan bis Ende 2013: http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/10/st09/st09714-re01.de10.pdf.
Quelle: Kommission, PM v. 16. 7. 2010 - IP/10/956