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Verstärkte Zusammenarbeit: Scheidungsregelung für gemischtnationale Ehen
Durch Beschluss v. 12. 7. 2010 wurden 14 Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, ermächtigt, eine Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts zu begründen (ABlEU L 189/12 v. 22. 7. 2010). Der Ratsbeschluss wurde von den Regierungen der Mitgliedstaaten angenommen. Bevor die Verordnung (s. Kommissionsvorschlag: http://ec.europa.eu/justice_home/news/intro/doc/com_2010_105_de.pdf) in Kraft treten kann, muss sie von den teilnehmenden Ländern einstimmig beschlossen und das Europäische Parlament konsultiert werden. Die neue Regelung soll für Ehegatten unterschiedlicher Staatsangehörigkeit sowie für Ehepaare gelten, die getrennt in verschiedenen Ländern oder zusammen in einem anderen als ihrem Heimatland leben. Erstmals in der Geschichte der EU bedienen sich die Mitgliedstaaten damit des Verfahrens der Verstärkten Zusammenarbeit. Die Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding ist "überzeugt, dass durch diesen Präzedenzfall die europäische Integration weiter vertieft wird. [..] Wenn man bedenkt, dass der ursprüngliche Vorschlag auf dem Weg durch die Institutionen ein halbes Jahrzehnt lang nicht vorankam, so kann die EU jetzt sozusagen die Überholspur wählen, um wichtige gesetzgeberische Maßnahmen voranzubringen." Verordnungsvorschlag: http://ec.europa.eu/justice_home/news/intro/doc/com_2010_105_de.pdf; vgl. a. MEMO/10/100
Quelle: Kommission, PM v. 5. 8. 2010 - IP/10/1035