Patentrecht: Kommission schlägt Übersetzungsregelungen für das künftige EU-Patent vor
Die Kommission hat am 1. 7. 2010 einen Vorschlag für eine Ratsverordnung vorgelegt, der die Bearbeitungskosten für ein EU-Patent, das in allen 27 Mitgliedstaaten Geltung hat, wesentlich senken würde. Damit ein erteiltes EU-Patent in einem Mitgliedstaat wirkt, muss der Erfinder derzeit noch eine nationale Validierung beantragen, bei der in jedem Staat Übersetzungs- und Verwaltungskosten anfallen; ein EU-Patent ist daher in Europa zehnmal teurer als in den USA und viele Erfinder lassen ihre Erfindung nur in einigen Mitgliedstaaten patentieren. Die Kommission schlägt vor, dass das EU-Patent in einer der Amtssprachen des EPA - Englisch, Französisch oder Deutsch - geprüft und erteilt wird. Das erteilte Patent wird in dieser Sprache veröffentlicht, deren Wortlaut dann (rechtlich) verbindlich ist. Die Veröffentlichung wird die Übersetzung der Patentansprüche in die beiden anderen EPA-Amtssprachen umfassen. Außer im Fall eines Rechtsstreits werden keine weiteren Übersetzungen in andere Sprachen verlangt. Flankierend sollen hochwertige maschinelle Übersetzungen des EU-Patents in alle EPA-Amtssprachen zur Verfügung gestellt und Anmelder aus EU-Ländern, deren Landessprache nicht Englisch, Französisch oder Deutsch ist, die Möglichkeit haben, ihre Anmeldungen in ihrer eigenen Sprache einzureichen; die Kosten für die Übersetzung in die EPA-Verfahrenssprache sollen erstattungsfähig sein.
Mehr unter http://ec.europa.eu/internal_market/indprop/patent/index_de.htm und MEMO 291
Quelle: Kommission, PM v. 1. 7. 2010 - IP/10/870