Erbrecht: neue Website www.successionseurope.eu
Der europäische Dachverband der Notariate CNUE hat mit Unterstützung der Kommission am 28. 6. 2010 die in 22 EU-Sprachen und Kroatisch verfügbare Website www.successionseurope.eu freigeschaltet. Die Website gibt u. a. Antworten auf Fragen nach der zuständigen Behörde, dem anwendbaren Recht, der Frage, ob Rechtswahlfreiheit besteht und wer die Erben sind. Die Seite enthält zudem für Angehörige der Rechtsberufe Berichte über das Erbschaftsrecht in englischer, französischer und deutscher Sprache. Am 14. 10 2009 hatte die Kommission eine Verordnung (IP/09/1508) für eine vereinfachte Regelung von Erbsachen mit Auslandsbezug vorgeschlagen; danach soll für die behördliche Zuständigkeit und das anzuwendende Recht in einer grenzübergreifenden Erbsache ein einziges Kriterium maßgebend ist sein, nämlich der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers. Wer im Ausland wohnhaft ist, soll jedoch beschließen können, dass auf den gesamten Nachlass das Recht seiner Staatsangehörigkeit anwendbar ist (s. IP/10/447 zum Aktionsplan 2010-2014). Die Verhandlungen im Rat dauern noch an.
Quelle: Kommission, PM v. 28. 6. 2010 - IP/10/844