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Jahr: 2010  Heft: 8  Seite: 352

Gemeinschaftsmarke: Berücksichtigung der Uhrzeit bei der Anmeldung beim HABM?

Tribunal Supremo (Spanien) , eingereicht am 16.4.2010 (EuGH Rs. C-190/10) ; Génesis Seguros Generales Sociedad Anónima de Seguros y Reaseguros/ Boys Toys, Administración del Estado

Kann Art. 27 der Verordnung Nr. 40/94 1 des Rates vom 20. 12. 1993 über die Gemeinschaftsmarke dahin ausgelegt werden, dass nicht nur der Tag, sondern auch die Stunde und die Minute der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke beim HABM berücksichtigt werden können (sofern diese Angabe feststeht), um die zeitliche Priorität gegenüber einer an demselben Tag angemeldeten nationalen Marke zu bestimmen, wenn nach den die Eintragung Letzterer regelnden innerstaatlichen Bestimmungen die Uhrzeit der Anmeldung zu berücksichtigen ist?

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ABl. 1994, L 11, S. 1.

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